Für Verbraucher kann es demnächst teuer werden: Vom 1. Januar 2009 an dürfen viele ältere Schnurlostelefone, die nach den Übertragungs-Standards CT1+ und CT2 senden, nicht mehr betrieben werden. Der Grund: Die Bundesnetzagentur hat die Frequenzen neu vergeben.
Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert ein hohes Bußgeld. Ob ein Schnurlostelefon künftig noch weiter genutzt werden darf, können Anwender am besten anhand der verwendeten Frequenzen erkennen. Darauf weist „connect“, Europas größtes Magazin zur Telekommunikation, hin. Grundsätzlich dürfen ab kommendem Jahr Schnurlostelefone nur noch nach dem so genannten DECT-Standard arbeiten. Ob dies der Fall ist, lässt sich meist der Bedienungsanleitung entnehmen. Findet sich dort kein entsprechender Hinweis, sollte der Nutzer in den technischen Daten nach den genutzten Frequenzen suchen. Funkt das Gerät zwischen 1.880 und 1.900 Megahertz (MHz), handelt es sich um ein DECT-Gerät und darf weiter betrieben werden – mindestens bis zum Jahre 2013.
Ab 2009 nicht mehr betrieben werden dürfen CT1+-Geräte, die auf den Frequenzen von 885 bis 887 MHz und 930 bis 932 MHz funken, so „connect“. Ebenfalls künftig verboten sind CT2-Modelle, die auf Frequenzen von 864,1 bis 868,1 MHz senden.
Finden sich in der Bedienungsanleitung keine Hinweise auf Funkstandard oder Frequenzen oder ist die Anleitung nicht mehr greifbar, sollten Anwender beim Händler oder Hersteller nachfragen. Unter Umständen hilft auch das Internet weiter, indem man dort die Modellbezeichnung des Telefons in eine Suchmaschine eingibt. Führt dies alles nicht zum Erfolg, rät „connect“, auf Nummer sicher zu gehen und ein neues Telefon zu kaufen.
Gute DECT-Geräte gibt es bereits ab 50 Euro. Neue Modelle bieten zudem meist deutlich längere Akkulaufzeiten und mehr Komfort. Hintergrundinformationen zu allen aktuellen DECT-Modellen finden sich bequem jeweils mit Testbericht in der großen connect-Datenbank unter connect.de. Zudem hilft die Bestenliste in jeder Ausgabe von „connect“ bei der Kaufentscheidung.